Unsere Kanzlei vertritt unter anderem Schuldner, Gläubiger,
Gläubigerausschüsse, Insolvenzverwalter, gesicherte
und nichtgesicherte Gläubiger und Käufer von zahlungsunfähigen
Unternehmen im Insolvenzverfahren. Darüber hinaus bieten
wir Analysen von problematischen Krediten, Analysen von Sicherheiten,
Reorganisation und Planung im Vorfeld der Insolvenz als auch Beratung
bei der Gestaltung von Vereinbarungen, die zur Wertsteigerung
der gewährleisteten Sicherheiten und des Erlöses bestimmt
sind.
Unsere Anwälte vertreten die Parteien bei der Genehmigung
und Vollziehung von Insolvenzplänen, Gestaltung und Beglaubigung
von außergerichtlichen Abfindungsvereinbarungen, dem Entwerfen
von bedenklichen Darlehensabkommen, Kauf und Verkauf von Immobilien,
so wie der Verhandlung und Dokumentation von komplexen Kreditvereinbarungen.
Dementsprechend bieten wir Unterstützung im Vorfeld der Insolvenz
bei der Unternehmensreorganisation und Planung und erstellen Gutachten
über die Auswirkungen der Insolvenz auf die finanziellen
Geschäfte der Gläubiger und Schuldner. Wir analysieren
die faktischen und rechtlichen Tatsachen hinsichtlich der Reorganisation
und Liquidation, stellen die Vorteile und Nachteile der alternativen
Möglichkeiten fest, beraten die Mandanten über strategische
Entscheidungen, vertreten effizient und effektiv die rechtliche
Stellung unserer Mandanten im Verhandlungs- als auch im gerichtlichen
Verfahren. Außerdem beraten wir Sie in gesellschaftsrechtlichen
und finanziellen Fragen, um die Insolvenzrisiken rechtzeitig zu
vermeiden.