Unsere Kanzlei ist unter anderem auf folgenden Gebieten des Körperschaftsrechts
tätig: Unternehmenszusammenschlüsse und –übernahmen,
Joint Ventures, Privatisierung, Finanzierung, grenzüberschreitende
Geschäfte, Unternehmensführung, Kreditgewährung
und andere gewerbliche Aktivitäten. Wir vertreten lokale
und ausländische Investoren, Hauptaktionäre und andere
Teilnehmer an Unternehmenszusammenschlüssen, Übernahmen
und anderen zusammenhängenden Geschäften. Unsere Beratung
betreffend die Körperschaften (Unternehmen) erstreckt sich
auf:
- Unternehmensstrukturierung
- Vorbereitung von Unternehmensunterlagen
- Unternehmensgründung
- Vereinbarungen zwischen Aktionären
- Unternehmerische Sorgfaltspflichten
- Unternehmensführung
- Privatisierung
|
- Ausländische Investitionen
- Beratung bei Unternehmenszusammenschlüssen und
Unternehmensübernahme
- Wertpapierrecht
- Börsenrechtliche Angelegenheiten
- Bekanntmachungen
|
Unsere Dienstleistungen betreffend allgemeine Fragen des Unternehmensrechts
umfassen Unternehmensstruktur, Vorbereitung von Gründungunterlagen,
Fragen betreffend Aktionäre, Haftung der Gesellschaftsorgane,
Kapitalstruktur, Vereinbarungen zwischen Aktionären und
unternehmerische Sorgfalt.
Unsere Erfahrung auf dem Gebiet der Unternehmensübernahmen
und Zusammenschlüsse erfasst Vertretung von lokalen und ausländischen
Unternehmen bei Übernahmen, einschließlich beim Kauf
und Verkauf von Wertpapieren. Unsere Anwälte haben bereits
sowohl übernommene als auch übernehmende und Investitionsgesellschaften
in Sachen betreffend Unternehmenszusammenschlüsse und Übernahmen
wie z. B. Verhandlungen bei Aktienkauf, Vermögensübernahme
als auch Übernahme durch öffentliches Aktienverkaufsangebot
vertreten.
Unsere Wertpapierpraxis umfasst öffentliche Angebote und
Kapitalanlagen gemäß des Gesetzes über Wertpapiermarkt,
Berichterstattung, Überprüfung der Förmlichkeitseinhaltung,
etc.. Hinsichtlich des öffentlichen Angebots von Wertpapieren
stehen wir Ihnen bei öffentlichen Emission sowie Zeichnung
neuer Aktien bei. Wir vertreten des weiteren Emittenten und Kapitalanleger
in Wertpapierangelegenheiten.
Unsere Anwälte beraten Sie zugleich in Fragen der Privatisierung
staatlicher Unternehmen in Moldau. In unserem Tätigkeitsgebiet
fallen Herstellung, Lebensmittelverarbeitung, Tabak- und Weinindustrie,
Beförderungssektor, Energiesektor, Zementindustrie, Textilien,
Telekommunikation, Einzelhandel, Immobilien und Landwirtschaft.
Unsere Rechtsanwälte haben bereits Mandanten in vielen Bereichen
der moldauischen Wirtschaft qualifizierte Beratung geleistet.
Wir helfen Ihnen bei Verhandlungen mit der Regierung, Ausarbeitung
von Privatisierungsprojekten, Vorbereitung und Zustellung von
Bewerbungen bei öffentlichen Privatisierungsangeboten, Einhaltung
von Sorgfaltspflichten.
Buruiana & Partners steht für hochqualitative, effektive
und möglichst effiziente Dienstleistungen in Unternehmensangelegenheiten.
Unsere Anwälte stehen Ihnen für komplizierte Fragen
zur Verfügung und ihre Ausbildung ermöglicht eine hervorragende
Beratung, um Ihre Ziele zu erreichen.